Covid Info

Gemäss den Weisungen des Kantons Bern:

Ab dem 1. Mai 2022 entfallen die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen, die Maskenpflicht für Personen, die in der ambulanten Pflege tätig sind, und die Empfehlung zum Tragen von Masken für Arztpraxen.

Bei Auftreten von Symptomen
Vermeiden Sie die Übertragung des Coronavirus, indem Sie Ihre sozialen Kontakte einschränken (insbesondere mit gefährdeten Personen) und einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. Waschen Sie sich regelmässig die Hände und lüften Sie regelmässig die Räumlichkeiten. Bei starken oder anhaltenden Symptomen sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.

Wenn Sie eine besonders gefährdete Person sind
Sie müssen vorsichtiger sein als der Rest der Bevölkerung. Wir empfehlen Ihnen, den Kontakt mit symptomatischen Personen zu vermeiden. Tragen Sie eine Maske, sobald die Abstände nicht eingehalten werden können. Dies vor allem in geschlossenen Räumen.

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